Gummersbach...
» So darf und kann man wohl nicht rechnen. Da könnte jeder - Einwohner wie Meldebehörde - sich einen beliebigen Zeitraum zurechtlegen, in dem man sich vorwiegend, nicht vorwiegend oder überhaupt nicht in einer Wohnung aufhält.
Nein. Es geht hier gerade nicht um einen beliebig definierten Zeitraum.
Der Sohn hat für sechs Monate eine Wohnung in Gummersbach. Während dieser Zeit nutzt er die Wohnung in Gummersbach ganz vorwiegend, schon weil er in der Stadt ein Praktikum absolviert. Vorher und nachher gibt es nur eine Wohnung, nämlich bei den Eltern. Insofern liegt der Fall schon recht speziell. Wenn der Sohn in den sechs Monaten eine Zweitwohnung hat, dann doch wohl eher bei seinen Eltern.
Zweitwohnungssteuer ist eine Steuer auf das Innehaben einer nicht vorwiegend genutzten Wohnung und keine Strafe dafür, dass eine Erstwohnung nur für einen zuvor absehbaren Zeitraum bewohnt werden soll.
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