Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Alfred @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4762 Tagen) @ Armer_Student

Also, wenn ich das Ganze richtig verstehe, scheint die Stadt Saarbrücken davon auszugehen, dass Du in Saarbrücken studierst und in Darmstadt bei Deinen Eltern wohnst. Anders macht das Schreiben keinen Sinn. Das lässt sich wohl klarstellen.
Widerspruch gegen den Steuerbescheid hast Du eingelegt und der ist noch nicht beschieden. Das Schreiben, das Du abgetippt hast (ich nehme mal an wortwörtlich), müsste eine Reaktion auf Deinen 1. Widerspruch sein. Auf Deinen 2. Widerspruch hätte die Stadt anders reagieren müssen. Da ist also noch alles offen.
Was Du übersehen hast, ist die Tatsache, dass Du ungeachtet des eingelegten Widerspruchs die geforderte Steuer hättest zahlen müssen (steht im Steuerbescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung). Deswegen hast Du die Mahnung bekommen. Gegen diese Mahnung ist ein Widerspruch ziemlich sinnlos und auf jeden Fall die falsche Reaktion. Da gibt es nur "Zahlen" oder einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellen.
Da ich weder Deine Steuererklärung, noch den Steuerbescheid und auch nicht die beiden Widersprüche kenne, stochere ich ein bisschen im Nebel herum. Aber bei dem Sachverhalt „Nebenwohnung bei den Eltern“ sind die Erfolgsaussichten bei einer Klage gut. Da sollte die Stadt unterliegen. Da brauchst du Dich überhaupt nicht einschüchtern zu lassen, schon gar nicht von dem Quark, den ein öffentlich Bediensteter da breitgetreten hat.


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