Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Alfred @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4762 Tagen) @ Armer_Student

» Da muss die Dame sich wohl verschrieben haben!>
Schwer vorstellbar, eher nicht richtig gelesen.

Schön, wenn der 1. Widerspruch nicht eingegangen sein sollte, scheinen sie den 2. ja als 1. zu akzeptieren. Dein Problem ist
1. nicht ein erneuter Widerspruch, sondern eine Klarstellung,
2. Die nicht bezahlte Steuerschuld.
Darum solltest Du Dich kümmern.
Argumentationshilfen kannst du gerne bekommen, dazu müsste ich aber Steuererklärung, Steuerbescheid und Widerspruch (den 2.) kennen (einscannen und mailen), sonst gehen die Argumente nach hinten los.
Ein Widerspruch hat übrigens nur Sinn, wenn man auch zu einer Klage bereit ist – sonst ist es pures Querulantentum.

Die „Dame“ – besser: die Verfasserin des von Dir abgetippten Pamphlets – lügt doch wie gedruckt. Da behauptet sie z.B.: „Das Verfahren vor diesem Gremium ist für den Unterlegenen kostenpflichtig.“ Wer glaubt denn im Ernst, dass der Stadtrechtsausschuss der Kämmerei eine Gebühr abverlangt>


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