Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Armer_Student @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4731 Tagen) @ Alfred

Ok, ich werde morgen die Unterlagen raussuchen. Und die Steuern soll ich jetzt doch zahlen> Uff, das ist doof, weil ich BAföG beziehe und das Geld gerade mal für meinen Lebensunterhalt reicht.

Ich hätte da noch ne Frage und zwar steht ja in der Satzung:


§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
a) der Eigentümerin oder dem Eigentümer bzw. der Hauptmieterin oder dem
Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Saarländischen Meldegesetzes
dient,
b) die Eigentümerin oder der Eigentümer bzw. die Hauptmieterin oder der
Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einer oder einem Dritten entgeltlich oder
unentgeltlich überlässt und die dieser oder diesem als Nebenwohnung im
vorgenannten Sinne dient oder
c) jemand neben ihrer oder seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen
persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner
Familie innehat. Dies gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im
eigengenutzten Wohnhaus.

Vor allem b) ist hier interessant, weil es in meinem Fall ja auch so ist, dass ich unentgeltich da "wohne" aber nicht die Wohnung in dem Sinne von meinen Eltern überlassen bekommen habe.

Weiter steht:


§ 3 Persönliche Steuerpflicht
(1) Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung oder mehrere
Wohnungen innehat. Inhaberin oder Inhaber einer Zweitwohnung ist diejenige
oder derjenige, deren oder dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung
der Wohnung als Zweitwohnung bewirken oder die Inhaberin oder der Inhaber
einer Zweitwohnung im Sinne von § 2 Absatz 1 Buchstabe c) ist.

Das trifft dann doch gar nicht auf mich zu!>


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