ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Alfred @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4798 Tagen) @ Markus L

Nebenwohnsitz könnte steuerpflichtig sein, aber den muss man nicht melden.
Du bist in Leipzig mit Nebenwohnung registriert – so wie Du schreibst völlig überflüssig, aber das spielt keine entscheidende Rolle.
Ob Du Miete zahlst oder nicht, ob du einen Schlüssel hast oder nicht, ob Du in der Wohnung nächtigst oder nicht, ist für die Zweitwohnungsteuer in Leipzig völlig unerheblich. Entscheidend ist einzig und allein, ob Du die Nebenwohnung innehast – und das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist Deine Nebenwohnung keine Zweitwohnung (was die Leipziger Verwaltung vermutlich anders sehen wird, aber das spielt auch keine Rolle.
Du kannst im Fragebogen nur 1. -3. richtig ausfüllen, denn bezeichnenderweise sieht der Fragebogen fälschlicherweise Deinen Fall nur vor, wenn man
„Ich befinde mich noch in Ausbildung, ein Kindergeldanspruch besteht und“
ankreuzen kann.
Ob das bei Dir zutrifft, weiß ich nicht.
Falls ja: ankreuzen und dann
„bei meinem Nebenwohnsitz in Leipzig handelt es sich um ein Zimmer innerhalb der eltermichen Wohnung“
ankreuzen.
Falls nein, nur:
„bei meinem Nebenwohnsitz in Leipzig handelt es sich um ein Zimmer innerhalb der eltermichen Wohnung“
ankreuzen.

In beiden Fällen Rest entwerten, unterschreiben und fertig.

Weil Satzung und Fragebogen gleichermaßen idiotisch sind, kannst Du die Stadt natürlich auch schriftlich um Ausfüllhilfe bitten und „dumme“ Fragen stellen, bevor Du die Erklärung abgibst (s. Empfehlung "Kletterin". Die Antworten wären für alle hier interessant. Ich spreche zwar nicht sächsisch, aber bei der Formulierung der Fragen helfe ich Dir gerne.


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