ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Alfred @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4797 Tagen) @ Kletterin

» ... mein Unverständnis dieser Bürokratie gegenüber zum Ausdruck bringen ...
Bitte mehr Verständnis für die armen Behördenmitarbeiter. Die werden gebosst und in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt. Nach der Satzung wird die Verwaltungsspitze sich auf den Standpunkt stellen und Weisung geben:
- Jede Nebenwohnung ist eine Zweitwohnung.
- Inhaber der Zweitwohnung ist derjenige, der mit Nebenwohnung gemeldet ist.
Das ist zwar rechtswidrig, aber wenn man diverse Urteile der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit geschickt kürzt, kann man das sogar mit richterlicher Spruchpraxis belegen.:-D . Durchkommen wird die Verwaltungsspitze mit diesem Verständnis vor Gericht wohl kaum - aber die Gerichte sind schön beschäftigt (s. Köln) und nicht jeder klagt.:-(

» ... offensichtlich ist, dass man nur einen Hauptwohnsitz hat...
Einen Hauptwohnsitz hat nur der, der auch einen Nebenwohnsitz hat. Aber darum geht es hier überhaupt nicht.

» Sind doch auch nur Menschen dort.
Da sollte man das „auch nur“ streichen. Gilt dann auch für Richter bzw. Juristen ganz allgemein.;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion