ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Alfred @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4948 Tagen) @ Markus L

Was die Hoffnung angeht: Du bist NICHT steuerpflichtig. Wenn das VG Leipzig nicht entgegen aller bisherigen Rechtsprechung entscheidet, hat die Stadt keine Chance. Das was das VG Gelsenkirchen da entschieden hat, ist eine Selbstverständlichkeit
Die Leipziger Steuererklärung sieht allerdings Deinen Fall so nicht vor, sodass Du die nicht richtig ausfüllen kannst. Das dürfte Absicht sein. Hintergrund: Die Stadt kalkuliert: Wenn wir erst mal die Steuererklärung haben, erstellen wir einen Steuerbescheid. Den Widerspruch schmettern wir ab. n, Die wenigstens klagen, und wir haben unser Geld. Klagt wider Erwarten doch einer, heben wir den Steuerbescheid eben auf.
Deswegen meine Empfehlung:
Nehme das Muster, das ich erstellt habe (Betreff:ZWS in Leipzig; Beitrag, Alfred vom 09.06.2011, 18:06 Uhr). um die Stadt mal ein bisschen zu löchern. Das verschafft auf jeden Fall Zeit. Je nachdem wie die Antwort ausfällt, kann es dann weitergehen. Da findet sich im Forum bestimmt eine Lösung.


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