ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Markus L @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4934 Tagen) @ Alfred

Nun keimt langsam Hoffnung in mir, an dieser Steuer vorbeizukommen!
Auch auf die Gefahr hin hier meilenweit zurück zu liegen sei mir erlaubt mal die Frage nach dem sog. "Kinderzimmerurteil" zu stellen. An einer anderen Stelle hier im Chat fand ich folgendes Zitat:

"bei Zweitwohnung in der elterlichen Wohnung ist keine Zweitwohnungsteuer fällig - Urteil VG Gelsenkirchen 16 K 3699/01 vom 5.12.2002 (rechtskräftig) - wird eigentlich von den meisten Kommunen beachtet, sogenanntes "Kinderzimmerurteil""

Wie ich von einem Bekannten weiß, wird dieser Grundsatz bspw. von der Stadt Potsdam beachtet!

Alfred, könnte dies ein weiterer Baustein meiner Argumentation werden>

Dank an Alle, insbesondere Alfred!


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