nix verstehn
» Der logische Kreis schließt sich dann, wenn man liest, dass Inhaber einer Zweitwohnung auch der sein soll, der Inhaber einer Zweitwohnung ist (§ 3 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz).
Der ist gut! Ist mir noch nicht aufgefallen, aber auch etwas versteckt! :clap:
Um es etwas zu verdeutlichen:
§ 3 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln lautet:
"Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken oder der Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne von § 2 Absatz 1 Buchstabe c) ist."
§ 2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln lautet:
"(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die:
a) [...]
b) [...]
c) jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat. Dies gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten Wohnhaus."
Das verdeutlicht ja alles nur meine These. Die Stadt Köln hat keinerlei Möglichkeiten die nicht mit Nebenwohnung gemeldeten Zweitwohnungssteuerpflichtigen "zu greifen". Damit zahlt aber nur derjenige, der sich brav meldet. Verfassungswidrig.... :waving:
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Alfred,
20.06.2011
- nix verstehn - Himbim13, 20.06.2011
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LionelHutz,
20.06.2011
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Alfred,
20.06.2011
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Himbim13,
21.06.2011
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21.06.2011
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Himbim13,
21.06.2011
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Alfred,
21.06.2011
- nix verstehn - Himbim13, 23.06.2011
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Alfred,
21.06.2011
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21.06.2011
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Alfred,
21.06.2011
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Himbim13,
21.06.2011
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Alfred,
20.06.2011