nix verstehn

Alfred @, Dienstag, 21.06.2011 (vor 5129 Tagen) @ Himbim13

» Wenn das mal nicht eine utopische Annahme ist (s. Zensus: Organisation im Lkrs. Miesbach).
Das ist keine utopische Annahme, sondern eine nicht widerlegbare Vermutung. Vermutung deswegen, weil das zum Beweis erforderliche Zahlenmaterial nur der Stadt Köln vorliegt und nicht herausgegeben wird. Die Satzung der Stadt Köln ist bezüglich des Steuergegenstands ziemlich eindeutig und genau so eindeutig (weil nicht entsprechend ausgestaltet) verfassungswidrig.
Was der Zensus (wird auch in Köln durchgeführt) damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Er ist u.a. deswegen notwendig, weil die Melderegister wegen ihrer Fehlerhaftigkeit nicht verwertbar sind. Die geforderten Angaben sind datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden und haben mit "Überwachung" überhaupt nichts zu tun.


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