Kölner Zweitwohnungsbetroffene
» Und da diese Steuer Länder- und kommunale Angelegenheit ist, also keine „Ist-“ sondern eine „Kann-“ Steuer, liegt es bei der vom Volk gewählten Legislative, ob diese ... Steuer erhoben wird oder nicht.
Das ist bei jeder Steuer so.
» Die Landtagsabgeordneten, sind die Ansprechpartner, die meistens unwissend über die Folgen ihres Votums aus Parteidisziplin einer solchen Regelung zustimmen ...
Das war nur in Bayern so, weil dort, anderes als in den übrigen KAGs die Besteuerung von Wohnraum verboten war. Ansonsten gilt (auch) für die Kommunen das Steuererfindungsrecht.
» Um einer Enttäuschung zu vermeiden schreiben Sie Parteien bzw. den Kandidaten an, dem Sie ihre Stimmen geben wollen und lassen Sie sich schriftlich dessen Meinung zu dieser Steuer geben.
Vom Ansatz her richtig. Aber leider sind Erklärungen vor der Wahl nicht identisch mit dem Abstimmungsverhalten nach der Wahl. Sogar bei einer Bagatellsteuer wie der aus Zweitwohnungen gibt es dafür Beispiele
gesamter Thread:
- Kölner Zweitwohnungsbetroffene -
Himbim13,
05.07.2011
- Kölner Zweitwohnungsbetroffene -
Alfred,
05.07.2011
- Kölner Zweitwohnungsbetroffene -
Himbim13,
08.07.2011
- Kölner Zweitwohnungsbetroffene - Alfred, 08.07.2011
- Kölner Zweitwohnungsbetroffene -
Gustav,
09.07.2011
- Kölner Zweitwohnungsbetroffene - Alfred, 09.07.2011
- Kölner Zweitwohnungsbetroffene - Himbim13, 08.07.2011
- Kölner Zweitwohnungsbetroffene -
Himbim13,
08.07.2011
- Kölner Zweitwohnungsbetroffene -
Alfred,
05.07.2011