Kölner Zweitwohnungsbetroffene

Alfred @, Samstag, 09.07.2011 (vor 5380 Tagen) @ Gustav

» ... und diese ohne einen Landtagsbeschluss.
Der war auch gar nicht nötig, denn der Finanzausgleich war (und ist immer noch) gesetzlich geregelt und wird letztlich im jeweilign Haushalt vom Landtag beschlossen.
Da muss man wohl auch tiefer bohren, denn die Berechnung der Schlüsselzuweisungen für Einwohner mit Nebenwohnungen ist derzeit noch festgeschrieben und richtet sicn nach der letzten Volkszählung.


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