Kölner Zweitwohnungsbetroffene
» » Das war nur in Bayern so, »
kontraproduktive Bagatellsteuer angesehen haben und dafür die Kommunen für die mit Nebenwohnung Gemeldeten auch mit Schlüsselzuweisung bedachten.
Zur Ergänzung sei noch erwähnt, dass nach der Beschlussfassung - Aufhebung des Verbots im Jahre 2004 - Die als Ersatz für die nicht mögliche Erzielung von Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer- diese Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze in Höhe von 35 Mio € weiterhin aus Steuermitteln umverteilt werden und diese ohne einen Landtagsbeschluss. Es gnügte die fraktionelle CSU - Mehrheitsentscheidung unter MP Stoiber, benannt als vorläufige Entscheidung im Jahre 2005.
Es ist so üblich, dass man so etwas als vorläufige - nicht endgültige Entscheidung betittelt, denn das dümmlich gehaltene (wehrlose) Wahlvolk wirds wohl akzeptieren oder >>>>>>
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Himbim13,
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