Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Alfred @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4821 Tagen) @ Basti00

» und wenn sie jetzt den Hauptwohnsitz für das 1jahr in HH meldet verwirkt sie ja alles!!!!!
Wie immer: Es geht um Haupt- und Nebenwohnung und nicht um Wohnsitze. Das Melderecht ist bezüglich der Meldepflicht ziemlich eindeutig (mal im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen).
Dort arbeiten und melderechtlich nicht registrieren lassen, ist bei der Entfernung Hamburg-Freiburg ziemlich unrealistisch. Ob es jemand merkt, ist eine andere Frage, aber verlassen sollte man sich nicht darauf.
Arbeiten in Hamburg und dort melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung ist nur möglich, wenn Deine Freundin sich trotzdem überwiegend in Freiburg aufhält (d.h.: wenn sie keinen Vollzeitjob hat) und sozusagen „gelegentlich“ nach HH zum Arbeiten fahren. Dann wäre Hauptwohnung in Freiburg und Nebenwohnung in HH melderechtskonform. Ob das so zutrifft, kann ich nicht einschätzen. ZWSt muss dabei übrigens nicht anfallen. Wenn Du Inhaber der Wohnung in HH bist und Deiner Freundin nur eine „tatsächliche, jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit“ bietest, hat sie die Wohnung nicht inne und dürfte nicht zur ZWSt herangezogen werden. Jedenfalls nicht nach den Maßstäben des BVerwG – die in Hamburg zuständige Finanzgerichtsbarkeit könnte das anders sehen und zu einem unerquicklichen Rechtsstreit führen.

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