Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Alfred @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4821 Tagen) @ Basti00

» ...wer fragt denn nach ob sie da Arbeit hat>
Z.B. ein gewissenhafter Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

» Arbeit im Jahr max.165 Tage und dann bleiben noch 200 Tage über wo sie ja in FR wohnen könnt das is ja über
» die Hälfte des Jahres und somit doch der Lebensmittelpunkt oder seh ich das zu einfach>
Wenn die Prognose so aussieht, dass sie sich vorwiegend in Freiburg aufhalten wird, wäre es so, wie ich beschrieben habe: melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung.

Am Rande:
1. Mit Lebensmittelpunkt hat das nichts zu tun. Im Melderecht hat der (als „Schwerpunkt der Lebensinteressen“) nur marginale Bedeutung. Er wäre u.U. für die doppelte Haushaltsführung bei der Einkommensteuer wichtig.
2. Und noch einmal: Man kann sich nirgendwo mit Nebenwohnsitz melden – das ist einfach der falsche Begriff.


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