Arbeiten in Hamburg aber Hauptwohnsitz in freiburg

Alfred @, Sonntag, 24.07.2011 (vor 4821 Tagen) @ Basti00

Also, für eine plausible Prognose ist das mehr als ausreichend, passt alles für die Nebenwohnung in HH.

Das reicht dann m.E. auch für doppelte Haushaltsführung – die wird rückwirkend geltend gemacht, und das Melderecht spielt dabei keine Rolle (dafür aber der Lebensmittelpunkt).

Und zur Vermeidung der ZWSt habe ich Dir ja auch schon was geschrieben.


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