Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Dienstag, 20.09.2011 (vor 4853 Tagen) @ Chantale

So wie ich die Münchener Satzung kenneund die bayer. Verwaltungsrechtsprechung einschätze, ist in diesem Fall ZWSt fällig. Ob Bundesgerichte anders entscheiden, weiß ich nicht, vermute aber, dass das nicht der Fall sein wird. Die Chancen sind auf jeden Fall dünn.
Entscheidend wird sein, ob die Stadt München überhaupt davon erfährt. Auszuschließen ist es jedenfalls nicht.


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