Zweitwohnsitzsteuer bei leerer Wohnung + Wohnsitz in der CH?

Alfred @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 4852 Tagen) @ Chantale

Volle Zustimmung zu 2. – 5., insbesondere zu 5.; ich bezweifle aber, dass der Empfehlung gefolgt wird. Kommunalfreunde sind vmtl. eben so beratungsresistent wie z.B. manche Steuerberater, die nur das Einkommen im Sinn haben.

Kein Kommentar zu 1.

Nein zu 6.
Der Ansatz ist zwar vernünftig, deswegen trotzdem nicht richtig. Die Wohnung muss weder möbliert sein noch benutzt werde, um eine Wohnung zu sein (s.u.). Man muss auch nicht in DEU ansässig sein, um hier eine Zweitwohnung zu haben. Noch einmal: Wenn die Münchener Stadtverwaltung erfährt, dass Du in München eine leer stehende, nicht möblierte Eigentumswohnung hast, schickt sie Dir postwendend die Auforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer (Anschreiben und Erklärungsvordruck jeweils 4 Seiten).
Wie man das vermeiden kann, weiß ich nicht so genau, aber ich werde es keinesfalls aus dem Forum verbreiten, denn da lesen nicht nur Irre mit.

Die Münchener Satzung definiert eine Wohnung wie folgt:
Jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.
Danach wäre selbst eine Garage, ein Kohlenkeller, ein Büro usw. eine Wohnung.


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