Bayerns Gemeinden wacht auf und erhebt i.Zwiesler Winkel

Himbim13 @, Sonntag, 09.10.2011 (vor 4605 Tagen) @ Alfred

» Zu 3.
» Bürger werden im Allgemeinen nicht von der Wahl ausgeschlossen, sie verweigern sich allenfalls.

Irrtum!
Das Bayerische Kommunalwahlrecht schließt bei Bürgermeister- Stadtrats- und Gemeinderatswahlen die in Nebenwohnung gemeldeten Personen aus. Auch kann ein mit Nebenwohnung Gemeldeter nicht gewählt werden.
Ein Ausschluss ist bei Europa-, Bundestags-, Land- und Kreistagswahlen verständlich, nicht aber einer Wahl, die alleine örtliche Belange betrifft.

Kommunalwahl auf dem Prüfstand
Landtag plant Anpassung im Herbst.
Bis zum 73. Lebensjahr Bürgermeister und Landrat
Das bayerische Kommunalwahlrecht von 2006 besser den Realitäten anzupassen, ist Ziel
des Landtags. Dem Erfahrungsbericht des Innenministeriums nach der Wahl 2008 folgend,
soll heuer bis zum Jahresende eine Reihe von Änderungen gesetzlich verankert werden. Es
geht um noch mehr Bürgernähe. Der Ersten Lesung im Plenum folgt nach der Sommerpause
die Beratung der Gesetzentwürfe von Staatsregierung, SPD und Freien Wählern im
Kommunalausschuss. Zu den übereinstimmenden Zielen gehört, dass Wahlkandidaten
bereits mit18 Lebensjahren antreten können und berufsmäßige (Ober)-Bürgermeister sowie
Landräte über das 65. Lebensjahr hinaus wählbar bleiben .Ob es eine Altersgrenze von 67
oder keine mehr gibt, bleibt strittig; ebenso ob eine Änderung bereits zur Kommunalwahl
2014 wirksam wird - wie es die kommunalen Spitzenverbände fordern - oder erst 2020.
Einig war sich der Landtag , sachlich und nicht parteipolitisch zu entscheiden.
Kandidatenalter Innenminister Joachim Herrmann (CSU) plädierte für seine vom Kabinett
Gebilligten Gesetzesänderungen mit dem Kandidatenalter67 ab der Wahl2020.
Das würde bedeuten, dass ein Gewählter bis zum 73. Lebensjahr im Amt bleiben könnte.
Dem pflichtete der CSU- Innenexperte Christian Meißner bei. So werde aktuellen
parteitaktischen Überlegungen der Wind aus den Segeln genommen. Jörg Rohde (FDP)
zeigte sich zwar nicht in allen Einzelheiten mit dem Regierungsentwurf in voller Übereinstimmung,
seine Fraktion werde die Änderungen jedoch "in großer Gemeinsamkeit mit der
CSU" zur Entscheidung bringen. Hauptwohnsitznachweis Joachim Hanisch (FW) war
entsprechend dem Gesetzentwurf seiner Fraktion für eine völlige Aufhebung der
Höchstaltersgrenze, ebenso Helga Schmitt-Bussinger (SPD). Susanna Tausendfreund
(Grüne) legte die Haltung ihrer Fraktion noch nicht fest. Sie kündigte eigene
Gesetzesinitiativen für die Ausschussberatungen an. Das Wahlalter des Bürgermeisters
oder Landrats ist nur ein Punkt der Änderungen des Kommunalwahlrechts. Es geht auch
darum, ob ein Bürgermeisterkandidat einen Hauptwohnsitz in seiner Stadt oder Gemeinde
nachweisen muss. Auch ein ZWeItwohnsitz soll künftig ohne weitere Nachweise der
Bindung zum Wahlort akzeptiert werden, sofern er drei Monatebestand.
Für die Wähler wird die Zeit des Mindestaufenthalts auf drei Monateverkürzt.
Vereinfachung der Briefwahl
Der Realität näher kommen soll auch eine Vereinfachung der Briefwahl, die man künftig
ohne Angabe von Gründen beantragen kann. Angesichts der zunehmenden Mobilität sei der
Schwerpunkt Wohnsitz aufzuheben, erläuterte Herrmann. Auch der Rücktritt vom
Kommunalmandatsoll künftig ohne Begründung möglich sein. Für verfehlt erachtete der
Minister die von Freien Wählern und SPD verlangte Herabsetzung des aktiven Wahlalters
vom 18. auf das 16. Lebensjahr was Helga Schmitt-Bussinger mit den guten Erfahrungen in
Bremen begründete. Sie zeigte sich in anderen Punkten nicht einig mit den Vorschlägender
Freien Wähler. Christian Meißner warb zusammenfassend für den Regierungsentwurf, er
zeigte sich jedoch weiteren Verhandlungen im Landtag und mit den kommunalen
Spitzenverbänden im Interesse der Sache aufgeschlossen.
Das Kommunalwahlrecht zu ändern, sei "eine Operation am offenen Herzen der
Demokratie".
Rm Bayerische GemeindezeitungKW29


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