Bayerns Gemeinden wacht auf und erhebt i.Zwiesler Winkel

Alfred @, Sonntag, 09.10.2011 (vor 4574 Tagen) @ Himbim13

» Bürger werden im Allgemeinen nicht von der Wahl ausgeschlossen, sie verweigern sich allenfalls.

» Irrtum!
» Das Bayerische Kommunalwahlrecht schließt bei Bürgermeister- Stadtrats- und Gemeinderatswahlen die in Nebenwohnung gemeldeten Personen aus.
Richtig, und eben deswegen ist meine Feststellung kein Irrtum. Denn gem. Gemeindeordnung BY wird zwischen (Gemeinde)Einwohnern und (Gemeinde)Bürgern unterschieden. Und (Gemeinde)Bürger sind nur die Gemeindeeinwohner, die das Recht haben, in ihrer Gemeinde an den Gemeindewahlen teilzunehmen.

Empfehlung:
Die richtige Verwendung klarer Begriffe erleichtert die Verständigung.


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