ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo,

für euch Eltern besteht für die gemietete, aber nicht genutzte Wohnung keine Meldepflicht. folglich dürftet ihr nach dem Berliner Nebenwohnungsteuergesetz auch nicht steuerpflichtig sein

eure Tochter erfüllt jedoch den Tatbestand, so dass sie vermutlich ZWS zahlen müssté. sobald sie 18 ist, soll sie sich in der WG mit Hauptwohnung melden (sofern sie diese Wohnung überwiegend nutzt); dann entfällt die ZWS wieder


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