ZWS für Schüler in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5658 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

die Meldung mit alleiniger Wohnung ist sicherlich die am wenigsten angreifbare.
Aber die Idee mit dem Ausziehen und Abmelden ist nicht schlecht, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn die Tochter vor Weihnachten aus der Wohngemeinschaft auszieht (d.h.: Ihr Zimmer verlässt, in der Absicht dorthin nicht wieder zurückzukehren, um den Raum zum Wohnen oder Schlafen zu nutzen, kann da keiner das Gegenteil behaupten – die Abmeldung ist zu diesem Zeitpunkt korrekt, das ist eine Prognose, die objektiv nicht widerlegt werden kann. D.h., diese Nebenwohnung wird vom Finanzamt nicht als Zweitwohnung erfasst, da sie kein Jahr genutzt wurde.
Ein "Umzug" oder eine Kündigung des Mietvertrages sind gar nicht erforderlich
Während der Weihnachtsferien bemüht sich die Tochter um ein neuer Zimmer, findet aber keines, und kehrt Anfang Januar in die Wohngemeinschaft zurück, um dort nur so lange zu bleiben, bis sie ein neues Zimmer gefunden hat. Das ist aber auch nach sechs Monaten nicht der Fall, d.h. Anfang Juli 2009 (nach dem 1.7.) wird sie für das Zimmer in der WG wieder meldepflichtig und meldet sich erneut mit Nebenwohnung an. Diese Wohnung wird wohl frühestens ab 1.8.2010 vom Finanzamt als Zweitwohnung erfasst werden. Falls noch erforderlich, lässt sich in den Sommerferien 2010 das Spielchen ggf. wiederholen.
Wenn man Bjoerns Argumentation folgen wollte, was das FA bestimmt gerne tun würde und sicherlich auch so sieht, hat es eindeutig Erfassungsprobleme, die in einer Behörde wohl kaum bewältigt werden können. Risiko ist also gering.
Könnte klappen, funktioniert wegen der 1-Jahresfrist so leider nur in Berlin.
Aber die Meldung mit alleiniger Wohnung bleibt der Königsweg. Wenn die Tochter kein Auto hat, muss nur der Personalausweis geändert werden – und das ist kostenfrei.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion