ZWS für Schüler in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5710 Tagen) @ Bjoern

» zu der anderen Idee: wieso sollte der erneute Einzug erst nach 6 Monaten gegenüber der Meldebehörde anzuzeigen sein>>
» ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;-)
mal § 20 MG Berlin lesen

Zu Bauordnung:
» ich denke, die gemietete Wohnung dürfte diesen Anforderungen genügen ...
s.o., was steht denn in dieser Bauordnung zur Wohnung> Dann denken: Ist ein Zimmer nach der Bauordnung eine Wohnung> Die Wohnugseigenschaft ist doch wohl die entscheidende Frage

» wenn die Tochter also im Januar wieder
» einzieht, dann hat sie sich ab Januar wieder anzumelden! anderenfalls
» könnte es ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht geben!!
s.o.

» ich gehe daher davon aus, dass
» ein regelmäßiger Datenaustausch zwischen Meldebehörde und Steueramt stattfindet.
Das ist so - ändert aber nicht an der Sache. dass das Risiko nahezu NULL ist, die Idee duchaus praktikabel sein dürfte.


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