ZWS für Schüler in Berlin

Tilly @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ René

» » Das ist auch gut so!
bezieht sich ersichtlich auf die Befreiung für Straftäter und sozial Auffällige.
» Findest du nicht es etwas zu viel, die Steuer von noch allgemeinbildenden Schülern zu verlangen>
Wer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch das Innehaben einer Zweitwohnung demonstriert, muss bezahlen - jeder, ohne Ansehen der Person. Etwas anderes habe ich bisher noch nicht gehört. Da sind sich sogar BFH, BVerwG und BVerfG einig.
Überfordert mich nicht.
Gruß
Tilly


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion