ZWS für Schüler in Berlin

Tilly @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo Mario
nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz und dessen Anwendung ist die Tochter steuerpflichtig, wenn sie länger als 1 Jahr mit einer Nebenwohnung gemeldet ist.
Ausnahmen davon werden z.B. gemacht, wenn es sich um eine Nebenwohnung zum Zwecke des Strafvollzugs handelt oder die Wohnung von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zur Verfügung gestellt wird und zu Erziehungszwecken dient. Hingegen unterliegt die Nebenwohnung eines nicht straffälligen oder in seinem Sozialverhalten nicht auffälligen Bürgers der Zweitwohnungsteuer. Das ist auch gut so!
Gruß
Tilly


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