ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5710 Tagen) @ Alfred

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;-)

[blockquote]Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt.[/blockquote]

ich denke, die gemietete Wohnung dürfte diesen Anforderungen genügen ...

zu der anderen Idee: wieso sollte der erneute Einzug erst nach 6 Monaten gegenüber der Meldebehörde anzuzeigen sein>> im Meldegesetz steht sinngemäß, dass derjenige, der eine Wohnung bezieht, diese der Meldebehörde anzuzeigen hat. wenn die Tochter also im Januar wieder einzieht, dann hat sie sich ab Januar wieder anzumelden! anderenfalls könnte es ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht geben!!

außerdem regelt § 8 (4) des Berliner Nebenwohnungsteuergesetzes, dass jeder, der mit Nebenwohnung in Berlin gemeldet ist, zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden kann. ich gehe daher davon aus, dass ein regelmäßiger Datenaustausch zwischen Meldebehörde und Steueramt stattfindet. Verjährungsfrist für die ZWS sind 4 Jahre ... insofern würde ich die Wahrscheinlichkeit, dass die Nebenwohnung der Tochter unentdeckt bleibt, als sehr gering einschätzen.

und wie gesagt - ich lese das Gesetz so, dass die 12 Monate nicht ununterbrochen zu verstehen sind, sondern auch aufaddiert werden können. daher halte ich den durchaus kreativen Vorschlag des vorübergehenden Auszuges für nicht praktikabel


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion