ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Mittwoch, 01.10.2008 (vor 5710 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

[blockquote]Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer.[/blockquote]

so steht es in § 1 des Berliner Nebenwohnungsteuergesetzes. da steht nichts von einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten und auch nichts davon, dass es sich um die selbe sogenannte Zweitwohnung handeln muss.
das Wort "eine" idiziert vielmehr, dass man steuerpflichtig wird, wenn man länger als 12 Monate irgendeine Nebenwohnung (oder halt auch mehrere) hatte.

mein Tipp bleibt daher - sofern es melderechtlich zulässig ist - die Anmeldung der Tochter mit alleiniger Wohnung.


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