ZWS für Schüler in Berlin

Bjoern @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5710 Tagen) @ Mario_aus_Berlin

Hallo Mario,

ich rede nur vom Melderecht. sie soll sich einfach mit alleiniger Wohnung dort melden ... und schon hat sie Ruhe.

wieviele Mieter es für die Wohnung gibt, interessiert die Meldebehörde herzlich wenig ;-)

@Tilly
da das BVerwG schon 2 Mal hinsichtlich der ZWS neben der Spur lag, bleibt die endgültige Einschätzung erstmal offen. wobei sich eine ausführlichere Diskussion erst dann lohnt, wenn das schriftliche Urteil vorliegt


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