Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Tilly @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5636 Tagen) @ Hetfield

Gut, dass heute Donnerstag ist und Behörden offen haben,

» Aber wenn das Kommunalabgabengesetz eine Steuerfreiheit für Niedrigverdiener vorsieht, muss sich doch Augsburg daran halten,
Im Prinzip ja, wenn ihnen kein Ausweg einfällt.

» Aha, das ist interessant. Offiziell im Mietvertrag steht auf jeden Fall mein Kommilitone. Von mir is da nirgens die Rede. Allerdings bin ich auf dem Meldeamt unter dieser Adresse gemeldet. Was genau müsste/kann ich jetzt tun> Was genau müsste/kann ich jetzt tun>
Vielleicht hilft Dir ein Auszug aus einem Urteil weiter:
„Die Klägerin schuldete der Beklagten im Jahr 2002 keine Zweitwohnungsteuer, denn die Klägerin hatte in P. keine Zweitwohnung i.S.d. §§ 1, 2 der Satzung inne. Eine Wohnung hat inne, wer allein oder gemeinsam mit einem anderen die Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis über den Steuergegenstand ausübt. Dieses Merkmal muss nach dem Wortlaut und dem Zweck der §§ 1, 2 der Satzung eigenständig und unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen bestimmt werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 – 4 N 06.367). … Die Klägerin war weder Mieterin noch hatte sie sonst ein (gesichertes) Besitzrecht, das ihr eine Sachherrschaft über die Wohnung in P. einräumte. Der Vermieter hatte die Wohnung an S. A. sowie eine weitere Person ausweislich des Mietvertrags vom …… überlassen. Die Beklagte hat weder vorgetragen noch ist sonst ersichtlich, dass die Klägerin eine rechtlich gesicherte Position über die Wohnung oder Teile davon gehabt hätte.“

Wenn du mit Deinem Kommilitonen darin einig bist, dass er als Mieter die alleinige Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung ausübt und Du nur „geduldeter Gast“ bist, hast Du die Wohnung – oder einen Teil davon nicht inne und kannst damit nicht steuerpflichtig sein.


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