Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Tilly @, Donnerstag, 20.11.2008 (vor 5608 Tagen) @ Hetfield

Heute ist mal wieder Donnerstag, und der Büroschluss lässt auf sich warten. Da habe ich Zeit.
Ich kenne nur einen Augsburger Beschluss, und der wurde frei schwebend von den Richtern Leukhart, Linder und Glaser gefasst. Nicht unbedingt eine Sternstunde der Justiz, auch nicht der bayerischen.
Die drei hielten seinerzeit sogar die Steuerbefreiung von verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Personen, deren eheliche Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Augsburg befindet, die aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit eine Nebenwohnung, innehaben für eine angemessene Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG von 2005. Das glauben noch nicht mal Verwaltungsjuristen, die sich sonst mit ihren Kommentaren und Empfehlungen schon jenseits des guten Geschmacks bewegen. Hoffentlich doziert nicht einer der drei oben genannten Rihtern an der Uni. Das ist sicherlich auch furchtbar kompliziert.
Und was das überzeugen angeht: Wenn Du plausibel darlegst, keine Verfügungsgewalt über die Wohnung zu haben, muss die Stadt Dir das Gegenteil beweisen und nicht Du musst die Stadt überzeugen. Da muss der Mieter der Wohnung natürlich mitziehen.
Gott schütze uns vor Verwaltungsrichtern, die glauben, alles müsste sich um die Verwaltung drehen. Für die Verwaltung natürlich sehr angenehm, abwe wenn man etwas kompliziert macht, um den Willen der Verwaltung zu erfüllen, kann es u.U. leicht passieren, dass das Recht auf der Strecke bleibt. Und das bei einer Bagatellsteuer!


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