Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Hetfield @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5665 Tagen) @ Tilly

» Gut, dass heute Donnerstag ist und Behörden offen haben,

Was willst du damit sagen>


» Wenn du mit Deinem Kommilitonen darin einig bist, dass er als Mieter die alleinige Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung ausübt und Du nur „geduldeter Gast“ bist, hast Du die Wohnung – oder einen Teil davon nicht inne und kannst damit nicht steuerpflichtig sein.

Ok, und wie trage ich das am gewinnbringensten der Augsburger Kämmerei vor> Ich habe jetzt die Aufforderung bekommen, die benötigten Angaben zur neuen Wohnung zu machen, damit man den Steuersatz berechnen kann. Soll ich das leer zurückschicken und anbei ein Brief, in dem drinsteht, ich hätte keine Wohnung inne, vgl BayVGH>

Ich bedanke mich auf jeden Fall bei dir für diese tollen Tipps. Das hilft mir wirklich weiter.


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