Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Alfred @, Montag, 09.03.2009 (vor 5550 Tagen) @ Hetfield

Viel Aufwand, den die Stadt da für die Erhebung einer Aufwandsteuer betreibt.:-P

Herzlichen Dank für den Hinweis auf die Absonderungen des Stadtsteueramtes Augsburg.
Die schreiben da so schön:
„Die Steuervergünstigung kann nur für die Zweitwohnungsteuer in Anspruch genommen werden, die für das Jahr 2009 bzw. für Folgejahre zu entrichten ist. Für Steuerfestsetzungen, die Altjahre (z.B. das Jahr 2008) betreffen, kommt sie leider nicht in Betracht.“
Das steht aber so nicht in der KAG - da steht,
„Eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung wird nicht erhoben, wenn die Summe …“
Das gilt seit 1.1.2009 ohne jede Wirkungsbeschränkung und der Antrag auf Steuerbefreiung kann gestellt werden. Sollte man allein schon deswegen tun, um den Aufwand im Augsburger Steueramt zu vergrößern. Konfusius sagt: Je mehr Aufwand, desto rentabler die Steuer.:-D

Sie werden ja vermutlich Recht haben, aber ob danach eine Steuerbefreiung
- für alte Steuerbescheide 2008 und früher rückwirkend
oder aber
- für Steuerbescheide aus 2009, aber für 2008 und früher
oder aber
- für beide Fälle bzw. überhaupt nicht
möglich ist, wäre eine nette Frage und mehr als eine Rosine für Rechtsakrobaten. So eindeutig, wie die Stadt Augsburg es darstellt, ist die Sache jedenfalls nicht. Denn hingeschludert, wie die Gesetzesänderung ist, scheint mir da alles möglich.


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