Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Hetfield @, Montag, 08.12.2008 (vor 5641 Tagen) @ Tilly

Folgendes hab ich der Stadt geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit sende ich Ihnen meine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer (Steuererklärung) zu. Dennoch widerspreche ich der Erhebung dieser Zweitwohnungssteuer, da ich derzeit keine Wohnung in Augsburg inne habe. Persönlich zweitwohnungsteuerpflichtig ist nach § 4 Abs. 1 ZWStS, wer eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehat. Das "Innehaben" setzt in diesem Zusammenhang die – alleinige oder gemeinschaftliche – tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an der betreffenden Zweitwohnung zumindest für einen gewissen Zeitraum voraus. Dieses Merkmal muss nach Wortlaut und Zweck des § 4 ZWStS eigenständig und unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen bestimmt werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 – 4 N 06.367). Ich habe weder die alleinige oder gemeinschaftliche tatsächliche Verfügungsmacht, noch die rechtliche Verfügungsbefugnis inne, da ich während meiner Aufenthaltszeit in Augsburg nur als „geduldeter Gast“ bei einem Kommilitonen lebe. Dieser ist alleiniger Mieter und hier mit Hauptwohnung gemeldet. Da eine Wohnung im Sinne des Melderechts jeder umschlossene Raum ist, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, fühlte ich mich verpflichtet, hier eine Nebenwohnung anzumelden. Dieser melderechtliche Aspekt ist jedoch für die Zweitwohnungssteuerpflicht irrelevant. Ich bin selten hier in Augsburg, und wenn, dann nur als Gast bei einem Kommilitonen.
Mit freundlichen Grüßen

...

Bin gespannt, was daraufhin geantwortet wird.

Ist nun inzwischen raus, wie es mit der Änderung des KAG weitergeht> Muss ich mich dort (hilfsweise) dann gleich mit anmelden, oder wie wird das ermittelt, wer unter der Einkommensgrenze ist>

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion