Murnau erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.11.2004. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 28.03%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Murnau erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.000 Euro | 240 Euro |
2. | bis 2.000 Euro | 480 Euro |
3. | bis 3.000 Euro | 720 Euro |
4. | bis 4.000 Euro | 960 Euro |
5. | mehr als 4.000 Euro | 1.200 Euro |
Die Satzung der Murnau sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Letzte Änderung: 30.04.2009