Kiel erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1995. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).
Die Satzung der Kiel sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Zum 01.01.2011 wurde eine neue Besatzung beschlossen. Darin wurde der Steuersatz von 10% der Jahresrohmiete auf 12% erhöht.
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Letzte Änderung: 11.11.2015