Bad Tölz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 9% (effektiv 9%).
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Zum 01.01.2007 führte die Kommune die Steuer mit einer Staffel ein. Aufgrund der neueren Urteile wurde am 26.01.2016 eine Änderungssatzung beschlossen, die aber erst 2017 greift. Zuvor ist diese Satzung anzuwenden.
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Letzte Änderung: 02.02.2016