ZWS in Falkensee

Falkensee erhebte Zweitwohnungsteuer zwischen 01.01.2007 und 31.12.2012. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Befreiung

Die Satzung der Falkensee sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.
  • Wohnungen, die von nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, aus beruflichen Gründen bewohnt werden.
  • Gartenlauben i.S. des § 3 II und § 20a des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) vom 28.02.1994 (BGBl. I S. 210), in der jeweils gültigen Fassung.

Bemerkunen

Im April 2012 wurde die Satzung für Ende 2012 aufgehoben.

Meldungen zu Falkensee

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Letzte Änderung: 19.02.2016