ZWS in Neubrandenburg

Neubrandenburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Neubrandenburg

Befreiung

Die Satzung der Neubrandenburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Ferienwohnungen, die weniger als 1 Monat genutzt werden
  • Drittwohnungen
  • Das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft führenden Person, deren gemeinsame Wohnung sich in einer anderen Stadt befindet

Bemerkungen

Zum 1.1.2015 trat eine Änderungssatzung in Kraft. Der Steuersatz (auf Basis Jahresrohmiete) wurde von 8 auf 12% erhöht.

(IP 62.159.150.6 wird zur Stadt Neubrandenburg aufgelöst)

Meldungen zu Neubrandenburg

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Letzte Änderung: 05.06.2015