Neubrandenburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).
Die Satzung der Neubrandenburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Zum 1.1.2015 trat eine Änderungssatzung in Kraft. Der Steuersatz (auf Basis Jahresrohmiete) wurde von 8 auf 12% erhöht.
(IP 62.159.150.6 wird zur Stadt Neubrandenburg aufgelöst)
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Letzte Änderung: 05.06.2015