gilt die steuer auch für Schülerinnen?

kerstin @, Montag, 16.03.2009 (vor 5960 Tagen)

meine tochter ist schülerin an einer sportschule und wohnt im internat. sie macht dieses jahr ihr abi. die stadt neubrandenburg will jetzt rückwirkend ab dem 18.lebensjahr für sie eine zweitwohnsitzsteuer erheben. sie bekommt ausserdem schülerbafög, um das internat überhaupt zu finanzieren. kann die stadt das verlangen>
wer kann helfen>

vielen dank
kerstin


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