ZWS in Kiel

Kiel erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1995. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Kiel

Befreiung

Die Satzung der Kiel sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Anmerkungen

Zum 01.01.2011 wurde eine neue Besatzung beschlossen. Darin wurde der Steuersatz von 10% der Jahresrohmiete auf 12% erhöht.

Meldungen zu Kiel

Zu Kiel gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Kiel im Forum (24)

Letzte Änderung: 11.11.2015