ZWS in Osnabrück
Osnabrück erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2015. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Osnabrück
Befreiung
Die Satzung der Osnabrück sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Kommunales Mandat in einer Kommune
- Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
- Wohnungen, die in Heimen oder sonstigen Einrichtungen der Betreuung behinderter Personen dienen
- Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
- Räume zum Zwecke des Strafvollzugs,
- Nebenwohnungen, die Studenten oder Personen, die sich im Studium oder in einer Ausbildung befinden, bei ihren Eltern oder bei einem Elternteil innehaben, wenn sie ihren Erstwohnsitz am Studien- oder Ausbildungsort angemeldet haben und solange sie das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Nebenwohnungen, die Minderjährige mit auswärtigem ersten Wohnsitz bei ihren Eltern oder bei einem Elternteil innehaben, soweit sie von ihren Eltern finanziell abhängig sind,
- Gemeinschaftsunterkünfte von Soldaten, von Personen, die im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes tätig sind oder Polizeivollzugsbeamten
- Unbilligkeit / Härtefall
Meldungen zu Osnabrück (1)
Einträge zu Osnabrück im Forum (4)
Letzte Änderung: 05.05.2015