Baden-Baden erhebt Zweitwohnungsteuer seit 02.07.2001. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 26.14%.
Baden-Baden erhebt folgende Staffelbeträge:
Der Steuersatz beträgt im Kalenderjahr
a) für den Anteil des jährlichen Mietaufwands bis 2.500 EURO = 20,0 %
b) für den Anteil des jährlichen Mietaufwands über 2.500 EURO bis zu 5.000 EURO = 27,5 %
c) für den Anteil des jährlichen Mietaufwands über 5.000 EURO = 35,0 %
Die Stadt hat zum Beginn des Jahres 2009 die Satzung geändert. Lag vorher ein durchschnittliche Steuersatz von 22% zu grunde (und das ist schon nahezu der oberste Limit), so liegt er nun durchschnittlich bei über 26% (Wir ermitteln den Prozentsatz auf Basis von sechs verschiedenen Miethöhen)
Baden-Baden ist eine der wenigen Städte mit einer stufenweise Steuerprogression für die Zweitwohnungsteuer.
Bemessungsgrundlage war die Kaltmiete
Letzte Änderung: 29.04.2009