ZWST KÖLN

Alfred @, Donnerstag, 27.10.2011 (vor 4974 Tagen) @ clemens

Ist ja auch nicht unumstritten, was die Stadt da veranstaltet. Wenn bisher keine Steuererklärung eingereicht wurde, rechnet die Stadt wohl so:
3 Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem die Steuer entstanden ist, beginnt spätestens die Festsetzungsfrist. Dann kommen vier Kalenderjahre für die Steuerfestsetzung und schon kann man rückwirkend eine Zweitwohnungsteuer aus 2005 bis zum 31.12. 2012 festsetzen. Wie tragfähig das Kölner Konstrukt ist, entzieht sich meiner Beurteilung. Man kann sicherlich aber auch anders rechnen und argumentieren, und der Richter wird dann für Recht befinden. Und bevor der Richter nicht gesehen hat ...
Die Auskunft, dass die Steuer nach drei Jahren verjährt wäre, scheint mir mit Sicherheit falsch. Das wäre für mich ein Anlass, der Versicherung etwas näher zu treten.
Und dann: wozu ein Anwalt> Beim VG braucht man keinen, und wenn er dann noch was Falsches erzählt (s.o.) ist er eher schädlich denn nützlich.


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