ZWST KÖLN

Alfred @, Freitag, 04.11.2011 (vor 4966 Tagen) @ Kommunalfreund

» Ja Franzen hat vollkommen Recht- er leistet nur seinem Dienstherren nach bestem Wissen und Gewissen.
...einen Bärendienst nach dem anderen>
„Nach bestem Wissen und Gewissen“ mag ja sein, aber das reicht in seinem Fall nicht. Hinzu kommt: Als kommunaler Beamter hat F. Pflichten nicht nur gegenüber seinem Dienstherrn, aber das gehört ganz offensichtlich nicht zu seinem Wissen.

» Fest steht doch dass das Übel an der Wurzel angegangen werden müsste-
Was ist denn das Übel, das an der Wurzel angegangen werden muss>

» Bitte Alfred nicht die Kommunen sind die Bösewichte -
Der kommunale Gesetzgeber hat - zumindest theoretisch - die freie Entscheidung, ob er in seinem Zuständigkeitsbereich die ZWSt einführen will oder nicht. Für sein Handeln trägt er die Verantwortung und daran muss er sich messen lassen

» siehe auch Vorschläg der da soeben entdeckt worden ist
Das Diskussionspapier ist von 2003, sattsam bekannt und eben ein Diskussionspapier - nicht mehr, nicht weniger.

» Weshalb werden denn solche grundsätzlichen Erkenntnisse nicht bundesweit umgesetzt>´
Weil „solche grundsätzlichen Erkenntnisse“ an der Wirklichkeit vorbei gehen. Gesetzt, es gäbe eine bundesweit einheitliche ZWSt, wären die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer immer noch zusätzliche Einnahmen über den kommunalen Finanzausgleich hinaus. Die einzige Lösung wäre, die ZWSt bundesweit zu verbieten und die Kommunen anzuhalten, ihre Pflichten ernst zu nehmen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion