ZWST KÖLN

Kommunalfreund @, Freitag, 04.11.2011 (vor 4966 Tagen) @ Alfred

Die Drohkulisse steht ja schon:
» „Das Dilemma ist, dass wir Leute besteuern müssen, die wir eigentlich
» gar nicht belasten wollen“, so Josef-Rainer Franzen, Leiter des städtischen
» Kassen- und Steueramtes. „Aber wir müssen es, weil gemäß
» höchstrichterlicher Rechtsprechung ansonsten die gesamte Satzung zur
» Zweitwohnungssteuer unwirksam wird und überhaupt niemand mehr veranlagt
» werden kann.“

» Ist er nicht süß, der Franzen>
Ja Franzen hat vollkommen Recht- er leistet nur seinem Dienstherren nach bestem Wissen und Gewissen.

Fest steht doch dass das Übel an der Wurzel angegangen werden müsste- dazu kann keinesfalls der Weg über die Gerichte führen, denn "der Rechtsstaat" bezahlt doch diese Richter> Von den Proszessgebühren könnte man keinen Hund ernähren!
Nur der Gesetzgeber kann eine wirklich zufriedenstellende Lösung herbeiführen- Bitte Alfred nicht die Kommunen sind die Bösewichte - die Ursache liegt bei der feigen Gesetzgebung- allen ist die erforderliche Neuordnung und Reform des kommunalen Finanzausgleich hinreichend bekannt.

siehe auch Vorschläg der da soeben entdeckt worden ist:
Beweis: Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff): Auch wenn alle Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erheben würden, würde das Problem der Wohnsitzverlagerungen und die daran gekoppelten Auswirkungen im Finanzausgleich nicht vollständig beseitigt. Der Zweitwohnungsbesitzer wird in aller Regel seinen Zweitwohnsitz dort begründen, wo der Steuersatz und / oder die Bemessungsgrundlage für ihn günstiger ist. Dieser durch die Zweitwohnungssteuer ausgelöste Wettbewerb um die Hauptwohnsitze würde erst ein Ende finden, wenn sich die Einnahmen aus der Zweitwohnungsbesteuerung und die Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entsprächen. Der Wohnsitzstatus des Bürgers wäre dann aus kommunalfinanzrechtlicher Sicht unerheblich geworden, denn ein Bürger mit Hauptwohnsitz verschaffte der Kommune die gleichen Einnahmen wie ein Bürger mit Zweitwohnsitz. Es wäre dann aber auch zu überlegen, auf die Zweitwohnungssteuer zu verzichten und die Infrastrukturbenutzung durch Zweitwohnungsbesitzer zum Gegenstand des kommunalen Finanzausgelichs zu machen.

Weshalb werden denn solche grundsätzlichen Erkenntnisse nicht bundesweit umgesetzt>


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