ZWST KÖLN
» Nutzung eines ZFH durch den Eigentümer persönlich,
» Beim derzeitigen Stand der Überlegungen eine klare Angelegenheit für die
» Verwaltung: Es besteht Zweitwohnungsteuerpflicht.
» Das ist juristisch zugleich die heikelste Fallkonstellation, denn es ist
» durchaus zu befürchten, dass das VG die scheinbar richtige Gleichung
» aufmacht:
» 2 Wohnungen + 1 Inhaber = 1 Zweitwohnung.
» Da wird der Kläger schon einiges auffahren müssen, um Recht zu bekommen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Da erklärt "Alfred"in vielen Beiträgen: Wichtig ist,dass man nur an einem Ort registriert ist,d.h. keine Hauptwohnung,, keine Nebenwohnung ,gleich keine
Zweitwohnung.Ich benutze nur eine Infrastruktur. Heute steht im Kölner Stadtanzeiger,dass man den Blödsinn bei allen Parteien erkannt hat,Zweifamilienhausbesitzer mit einer ZWST abzuzocken,wenn sie diese alleine bewohnen oder an Familienangehörige günstiger vemieten.Warum wäre also eine Klage gegen die ZWST nicht zu gewinnen >>>
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