Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012

MrE @, Mittwoch, 18.01.2012 (vor 4726 Tagen) @ Alfred

» http://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/974/2_04.pdf

vielen Dank für den Link.

Bedeutet der § 2 ' Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette gehören.' , dass ein Wohnheimzimmer ohne Küche und Bad keine Wohnung im Sinne der Satzung ist>

Außerdem habe ich gelesen, dass bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung eine Strafe von bis zu 10.000 € erhoben werden kann. Wie hoch ist das Risiko, dass die versuchen, einem Vorsatz nachzuweisen>


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