Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012

MrE @, Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4725 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin volljährig und Azubi, also falle ich wohl auch in die Zielgruppe der ZWS.
Dass einem Vorsatz erst nach einer schriftlichen Steuereinforderung unterstellt werden kann ist schonmal gut.

Was passiert, wenn ich keinen Zweitwohnsitz anmelde, da ich die Definition so auslege, dass das Zimmer nicht als Wohnung gilt, die Stadt das aber anders sieht (und mich überprüft)>

Mfg,

MrE


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