Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012

MrE @, Freitag, 20.01.2012 (vor 4472 Tagen) @ Alfred

danke für die Antwort.

Den Hauptwohnsitz in Rostock zu melden wäre in sofern unpraktisch, dass, wie gesagt, alle Adressen usw. bei allen wichtigen Ämtern geändert werden müssen, auch auf dem Perso soweit ich gelesen habe. Außerdem müsste ich mein Auto ab bzw ummelden. Und das alles nur für die nächsten 5 Monate... dann erst Urlaub, dann gehts auf See und danach habe ich bis Ende des Jahres Urlaub.
Die Frage ist jetzt was wahrscheinlich mehr Ärger machen würde, 1. oder Nebenwohnsitz in Rostock>

Und ist es richtig, dass mein Wohnheimsbetreiber nach §26 und §27 LMG- Mecklenburg-Vorpommern ( http://mv.juris.de/mv/gesamt/MG_MV_2007.htm#MG_MV_2007_P25 ) "spezielle" Meldescheine für die Bewohner bereithalten und diese zur Ausfüllug anhalten muss> Das Wohnheim dient nicht der Jugend- oder Erwachsenenausbildung, sondern ist lediglich Unterbringung.

MfG,

MrE


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