Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012

Alfred @, Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4725 Tagen) @ MrE

» Wenn das nicht näher überprüft wird, ....
WEnn Du es plausibel erklären kannst, dürfte das Einwohnermeldeamt keine Einwände haben. Bisher ist Deine Erklärung nicht plausibel.

» Und noch was, Ist das rechtlich korrekt, wenn ich so alle 4 bis 5 Wochen nach Hause fahre und mich so nicht mehr als 2 monate am Stück in Mecklenbug-Vorpommern aufhalte und dann die Wohnung nicht an oder um melde>
Nein, dasist nicht korrekt. Es geht nicht um den Aufenthalt an einem Stück sondern um den Zeitraum zwischen Beziehen und der Aufgabe (Auszug) der Wohnung. Ist dieser Zeitraum länger als 2 Monate besteht Meldepflicht, Nichtbeachtung ist eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zu 500,00 €).


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